Was geschieht wenn ich einen Schaden am Schiff verursache?
Unsere Boots-Haftpflichtversicherung und Kautionsversicherung übernimmt fahrlässig (aber nicht grobfahrlässig oder vorsätzlich) entstandene Schäden am Schiff. Im Falle eines Schadens entstehen maximal 1000 Euro Selbstbehalt. Die Boots-Haftpflicht und Kautionsversicherung sind im Törn Preis enthalten.
Grobfahrlässige oder vorsätzlich verursachte Schäden müssen vom Verursacher allein getragen werden, dafür wird keine Versicherung aufkommen.
Tags: Versicherung Haftung Fahrlässig